Unzulässige Rohrleitungsbefestigung in Form von Kabelbinder. Sieht mal in letzter Zeit leider häufiger.
Rohrleitungen müssen mit zugelassenen Rohrbefestigungen wie z.B. Fixpunkt- und Gleitschellen, Stockschrauben und Dübel bzw. Montageschienen fixiert werden. Waagrechte Leitungen am Boden werden mit geeigneten Bändern und Dübel/Schraube oder Stiftnägel montiert.
Die Kopplung zwischen zwei Rohrleitungen bzw. Bündlung ist ebenso nicht zulässig. Hierzu sind entsprechende Montageschienen, Konsolen, usw. zu verwenden. Dabei stellen sich vielfältige Aufgaben an die Befestigungen, wie z.B. Brand- und Schallschutz, Wärme- bzw. Kälteschutz, Aufnahme von Zugkräften bei Fixpunkten, Materialverträglichkeit bei Kunststoffrohrsystemen, Aufnahme von großen Lasten/Gewichten, Korrosionsbeständigkeit, Haltbarkeit und Funktion über mehrere Jahrzehnte, Beständigkeit gegen Einflüsse z.B. thermische Belastungen und vieles mehr.
Dass dies von Kabelbindern nicht geleistet werden kann, versteht sich nach den vorstehenden Ausführungen wohl auch für jeden Laien.
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